Jeder redet von Transparenz, Ethik und schwindendem Spendervertrauen. In vielen Ländern wird konkret etwas getan, entweder durch den NPO-Sektor selbst oder durch den Staat. In unserem Newsletter bringen wir Ihnen einen Überblick über aktuelle Bemühungen im Bereich Ethik und Regulierung aus verschiedenen Ländern. Damit es nicht zu viel auf einmal wird, haben wir das Ganze aufgeteilt.
In diesem letzten Teil geht es nun um Ethik- und Transparenz-Bemühungen in der Schweiz, in Deutschland und Frankreich.
Schweiz
Die ZEWO
Die Stiftung ZEWO ist die schweizerische Zertifizierungsstelle für gemeinnützige, Spenden sammelnde Organisationen und seit 2001 eine unabhängige Stiftung. Ihre Aufgaben sind die Förderung von Transparenz und Lauterkeit im Spendenwesen und die Information der Öffentlichkeit über das Spenden. Zudem prüft sie Mitglieder-Organisationen oder solche, die die Mitgliedschaft beantragen auf den gewissenhaften Umgang mit Spendengeldern und verleiht ein Gütesiegel, wenn alle Anforderungen erfüllt sind. Die ZEWO koordiniert ausserdem die Daten der nationalen Sammlungen von 44 Mitgliedsorganisationen im so genannten Schweizer Sammlungskalender. Der Sammlungskalender soll verhindern, dass sich die nationalen Spendenkampagnen der grossen NPO überschneiden. Bis 2007 war nur eine gesamtschweizerische Spendenkampagne pro NPO und Jahr möglich, seitdem können bis zu drei flächendeckende Kampagnen durchgeführt werden.
Das ZEWO-Gütesiegel
Das ZEWO-Gütesiegel bescheinigt «den zweckbestimmten, wirtschaftlichen und wirkungsvollen Einsatz von Spenden und steht für transparente und vertrauenswürdige Organisationen mit funktionierenden Kontrollstrukturen, die Ethik in der Mittelbeschaffung und Kommunikation wahren.»
Swissfundraising
Der Schweizerische Fundraising Verband tritt neu unter dem Namen Swissfundraising auf. Der Verband hat ebenso wie die meisten Fundraising Verbände Ethik-Richtlinien aufgestellt, die zum Teil auch verbindlichen Charakter haben. So zum Beispiel die Regel, die sich auf die Bezahlung von Fundraisern bezieht. Regel Nr. 17 besagt: «Sie haben Anspruch auf eine angemessene, branchenübliche Bezahlung, die eine leistungsbasierte Vergütung einschliessen kann, vorausgesetzt, besagte Zahlungen erfolgen in Übereinstimmung mit den gängigen Praktiken innerhalb der jeweiligen Organisation des betreffenden Mitglieds und basieren nicht auf einem Prozentsatz der gemeinnützigen Zuwendungen. Zuwiderhandlungen können zu Disziplinarstrafen bis hin zum Ausschluss aus dem Schweizerischen Fundraising Verband führen.»
Interview mit Roger Tinner, Swissfundraising
Wir haben Roger Tinner, den Geschäftsführer des Schweizer Fundraising Verbands, zu folgenden Fragen interviewt:
Frage: Braucht es Regulierungen, wie in England, die in die praktische Umsetzung des Fundraisings eingreifen, grundsätzlich? Braucht es sie für die Schweiz? Oder sind sie übertrieben?
Roger Tinner: Ethische Grundsätze und Leitlinien für das Fundraising braucht es nicht nur, es gibt sie auch bereits (vgl. Homepage des Schweizerischen Fundraising Verbands). Wie weit diese Richtlinien gehen, ist immer wieder neu Gegenstand
von Diskussionen und Revisionen. Der Schweizerische Fundraising Verband plant eine Überarbeitung ab Herbst dieses Jahres.
Frage: Sind solche Regulierungen in Zukunft auch im deutschsprachigen Raum zu erwarten?
RT: Ob über die ethischen Richtlinien hinaus Regulierungen zu erwarten sind, ist offen. Wir rechnen aber eher damit, dass weiter gehende Offenlegungspflichten in der Schweiz noch nicht reif für eine Umsetzung bzw. auch nicht nötig sind. Alle ZEWO-zertifizierten Institutionen halten ja bereits strenge Standards ein.
Frage: Wenn sie in der Schweiz denkbar sind, welche Institution würde sie aufstellen, die ZEWO oder der Fundraising Verband?
RT: Aus unserer Sicht ist es wünschbar, dass ethische Richtlinien möglichst gemeinsam mit anderen Verbänden erarbeitet werden. Allerdings sind die Zielgruppen unterschiedlich: Während bei der ZEWO die im Bereich “Wohltätigkeit” engagierten Organisationen im Vordergrund stehen, gibt es FundraiserInnen in ganz verschiedenen Branchen: Hilfswerke, Bildungsinstitutionen, Kultur. Ausserdem beziehen sich ethische Richtlinien des Fundraisings Verbands auf FundraiserInnen als (Fach-)Personen, jene der
ZEWO auf Institutionen.
Frage: Bei wem können sich Spender in der Schweiz über Fundraising-Praktiken von NPO beschweren?
RT: Wenn es um ZEWO-zertifizierte Organisationen geht, bei der Zewo. Wenn es um Mitglieder des Fundraising Verbands geht, bei uns. In anderen Fällen gibt es keine offiziell zuständige Instanz.
Quellen:
www.swissfundraising.org
www.zewo.ch
Deutschland
Diskussion um Ethik und neue Richtlinien im Deutsche Fundraising Verband
Auch in Deutschland wird zwar Ethik zunehmend thematisiert. Es gibt (noch) keine tief greifenden Regulierungsbemühungen von institutioneller Seite, aber dafür in letzter Zeit mehrere Beispiele für zunehmende Kontrolle und Ahndung von Regelverstössen.
Forderung nach Aufklärung
Bei einer Umfrage des Deutschen Fundraising Verbands im Frühjahr 2008 wurden von Fundraisern im Zusammenhang mit dem Unicef-Vorfall Forderungen laut. Als Wächterinstitutionen sollte das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) seine Funktion besser und früher wahrnehmen. Viele forderten auch eine bessere Aufklärung der Öffentlichkeit über Verwaltungs- und Werbungskosten von NPO. Dabei sollte aber die Effizienz von NPO nicht nur an diesen Benchmarks gemessen werden, da dies nicht der Realität entspräche.
Positive Wirkung des Unicef-Vorfalls
Der Unicef-Vorfall zeigte aber auch positive Wirkungen. Manche der Befragten gaben an, dass ihnen dank UNICEF die interne Überzeugungsarbeit für einen offeneren Umgang mit den Spendern viel leichter falle. Fundraising-Agenturen und -Berater zeigten sich erleichtert, dass sie ihren Auftraggebern die Arbeit auf Provisionsbasis nicht mehr ausreden müssten, weil sie freiwillig auf diese Art der Bezahlung verzichteten und Fundraiser in den NPO begrüßten die Tatsache, dass auch Vorstände nun keine Provisionszahlungen mehr forderten.
Neue Ethik-Grundregeln
Um Transparenz-Bemühungen der Mitglieder zu unterstützen, hat der Deutsche Fundraising Verband neunzehn neue Ethik-Grundregeln verabschiedet. Diese enthalten verbindliche Normen für die verschiedenen Formen und Methoden des Fundraisings und dienen der Orientierung und Selbstregulierung. Regelungen zu Vergütung und Provisionen wurden ebenso neu aufgenommen wie die Ablehnung von Vorteilsangeboten und Vorteilsnahme bei der Vergabe von Aufträgen an Dienstleister. Alle Regelungen sollen auch für sämtliche Dienstleister gelten, um erstmals einen Standard für alle im Fundraisingbereich Tätigen zu schaffen.
Verstösse werden geahndet
Laut einer Pressemitteilung vom 3. Juni müssen Mitglieder, die sich nicht an diese Regeln halten, mit Konsequenzen rechnen. Im Zweifelsfall müssten «Regelverstösse geahndet werden, da sie der Reputation von einzelnen Nonprofit-Organisationen und dem Ansehen des gesamten Dritten Sektors schaden.» Ethische Regeln und Selbstverpflichtungserklärungen müssten erkennbar umgesetzt werden, damit sie keine leere Hülle bleiben. Der Schiedsausschuss des Deutschen Fundraising Verbands wird sich daher auch mit dem Thema Deutsche Kinderhilfe beschäftigen. Die Deutsche Kinderhilfe wurde unlängst von der Mitgliedschaft im Deutschen Spendenrat ausgeschlossen, aufgrund gravierender Mängel im Bereich Transparenz.
Best-Practice-Katalog
Die Ethik-Grundregeln sollen im Laufe des Jahres um einen Best-Practice-Katalog ergänzt werden, der Beispiele für ethisch korrektes Verhalten und Fehlverhalten darstellen und erläutern wird. Die Einhaltung der Ethik-Grundregeln wird ein Schiedsausschuss überwachen. Dieser geht allen Beschwerden über ethisch bedenkliches Verhalten von Verbandsmitgliedern nach und spricht gegebenenfalls Sanktionen aus, die bis zum Ausschluss aus dem Verband führen können.
Venro, DZI und Guidestar
Auch der Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO) prüft laut Pressemitteilung die Möglichkeit eines Verhaltenskodexes, der mit Unterstützung des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) erarbeitet werden soll. Einheitliche Standards, stärkere Kontrolle und nachweisbare Professionalität sind die wichtigsten Ziele der Transparenzinitiative. Konkret sollen externe Initiativen unterstützt werden, wie etwa die vom DZI geplante Internet-Datenbank „GuideStar Deutschland“, auf der alle gemeinnützigen Organisationen auf einer Webseite abgebildet werden sollen. VENRO will das DZI auch darin unterstützen, die Kriterien des Spenden-Siegels weiterzuentwickeln.
Ein Kodex für alle
Da VENRO aus vielen verschiedenen, kleinen und grossen NPO mit unterschiedlichen Standards und Arbeitsweisen besteht, soll auch der Kodex diese Vielfalt widerspiegeln.
Das DZI soll den Entwicklungsprozess fachlich begleiten. „Der Verhaltenskodex kann eine sinnvolle Ergänzung des DZI Spenden-Siegels sein. Schon der 1998 eingeführte VENRO-Kodex „Entwicklungsbezogene Öffentlichkeitsarbeit“ hat sich als wertvolle Orientierungshilfe für die entwicklungspolitischen Nichtregierungsorganisationen erwiesen“, so Burkhard Wilke, Geschäftsführer des DZI.
Das DZI Spendensiegel
Das DZI selbst erarbeitet derzeit verschärfte Leitlinien für die unabhängige Prüfung und Vergabe des Spenden-Siegels, das 230 deutsche Hilfswerke tragen. Seit der Einführung des Siegel 1992 sind 111 NPO mit ihren Erstanträgen gescheitert, was laut Wilke das «schon jetzt sehr hohe Niveau der Spenden-Siegel-Prüfung» belegt. Gründe dafür sind neben zu hohen Werbungs- und Verwaltungskosten, unzureichende interne Kontrollmechanismen oder auch «zu emotionale Werbung».
Quellen:
www.fundraising-verband.de
http://www.venro.org/
http://www.guidestar-deutschland.de/
Frankreich
Les Codes du Fundraising
Auch in Frankreich ist Ethik natürlich schon länger ein Thema im NPO-Bereich. 1986 wurde der «Code du Fundraiser» entwickelt, der 1996 durch die Association Francaise des Fundraiser weiterentwickelt wurde, die damals noch Union Pour la Générosité hiess. 1989 wurde ein Code für Agenturen im Dienste des Nonprofit-Sektors entwickelt, der 1999 durch EuConsult weiterentwickelt wurde. 1989 wurde auch die «Charte de Déontologie» für spendensammelnde Organisationen von der Agence Nationale de la Recherche entwickelt, die einen Ethik-Code für Organisationen darstellt, die an den Programmen der ANR beteiligt sind und die Projektanträge stellen.
Diese verschiedenen Regelwerke sind eine gute Basis, haben aber auch ihre Grenzen. Auf der Webseite der AFF wird die Frage gestellt, ob sie heute noch ausreichen, um das Vertrauen der bestehenden Spender zu erhalten und das Vertrauen von neuen Spendern und Unternehmen zu gewinnen. Die Debatte geht jedenfalls weiter. In der Zwischenzeit muss jedes neue Mitglied den Code de Déontologie der AFF unterschreiben, der einen generellen Ethik-Code für Fundraiser darstellt.
Die Association Francaise des Fundraisers
Die «Association Française des Fundraisers» (AFF) gibt es seit fast 20 Jahren. Am Anfang war sie unter dem Namen «Club des Fundraisers» bekannt und kümmerte sich vor allem um Möglichkeiten für Fundraiser, sich zu treffen und auszutauschen – auch heute noch ein wichtiges Anliegen des Verbands. Um den Veränderungen im Sektor zu begegnen, gab sich der Club die Statuten, um zur «AFF» zu werden. 2004 endlich bekam die AFF dann auch festangestellte Arbeitskräfte, um den wachsenden Bedürfnissen der wachsenden Mitgliederschaft gerecht zu werden. Die AFF hat heute mehr als 250 Mitglieder auch 150 Organisationen aus allen Bereichen der Gemeinnützigkeit, Spendenorganisationen, humanitäre und soziale, Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Weitere Initiativen zu Transparenz und Best-Practice
Die Organisation «Chaire Entrepreneuriat Social de l’ESSEC» publiziert seit einigen Jahren eine Referenz «Bonnes Pratiques et Transparence Associatives» (BPTA), einen Führer über Best Practices im Bereich Transparenz, Führung und Verwaltung von NPO. Er enthält 118 Kriterien in den Bereichen Klarheit des sozialen Auftrags, Führung, Planung und Evaluation, Kommunikation und Transparenz, Finanzverwaltung, Personalangelegenheiten, Partnerschaften und soziale Verantwortung. Mithilfe des Führers können NPO ihre Praktiken selbst evaluieren. Sie können aber auch eine externe Analyse bei der «Chaire Entrepreneuriat Social de l’ESSEC» in Auftrag geben, um ihre Stärken und Verbesserungspotentiale zu identifizieren und gegenüber den Spendern Professionalismus und Transparenz zu dokumentieren.
Auch das internationale Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen KPMG interessiert sich für die Transparenz der NPO. Im Februar 2007 lancierte die Firma ihr «Observatoire Transparence ® et Associations”. KPMG hat aufgrund dessen drei Dimensionen der Transparenz definiert: Führung, (finanzielle) Information und Evaluation und die Indikatoren der Transparenz identifiziert. Diese Indikatoren dienen als praktische Werkzeuge um das Transparenz-Niveau einer Organisation zu definieren, auch im Vergleich zu anderen. 1′000 NPO haben an der Studie 2008 teilgenommen. Daraus erarbeitet KMPG die Situation der Transparenz im NPO-Bereich und identifiziert Best Practices.
Neue Ökosteuer auf Direktmailings
Laut einer aktuellen Meldung der AFF werden französische Mailing-Versender ab 2009 für jede Tonne verschicktes Papier eine Sondersteuer von € 35 bezahlen müssen. Diese Öko-Steuer bringt die Debatte um die Nachhaltigkeit und die Auswirkung von Mailings auf die Umwelt wieder ins Rollen.
Laut der Meldung verursacht ein Mailing mit einer Auflage von 100′000 Stück durchschnittlich 14 Tonnen CO2, das entspricht dem Verbrauch eines Fahrzeugs auf 45′000 Kilomenter. Ein Franzose produziert statistisch gesehen durchschnittlich 9 Tonnen CO2 im Jahr. (Zahlen aus einer Studie von Climat Mundi)
Quellen:
www.ressources-solidaires.org
http://www.kpmg.fr
http://www.agence-nationale-recherche.fr