Mit ‘Ethik’ getaggte Artikel

Sex sells…?

Dienstag, 29. September 2009

Ein neues Kampagnen-Video für den amerikanischen «Breast Cancer Awareness Month” will mit der kanadischen Fernsehmoderatorin Aliya-Jasmine eine jüngere Generation erreichen. Ob sie das schafft?

Über das Video ist unter anderem auf Osocio eine heisse Diskussion entbrannt:

«Ich denke, das schreit nach einem Parodie-Spot. Ich habe nichts mehr so ungeheuerliches gesehen seit den letzte PETA-Anzeigen.»

« Ich finde es ziemlich witzig und wenn man dran denkt, wie viel normales Unterhaltungszeug so daherkommt, dann ist es doch mal erfrischend, wenn es um was Anderes geht. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass sich Leute drüber ärgern, aber wenn es drum geht, dass man über Brustkrebs redet, dann wird es wahrscheinlich schon wirken.»

«Als ich auf der Konferenz über Social Marketing im Gesundheitswesen war, diskutierte man dort über die Vorstellung, dass traditionelle Werbeagenturen soziale Themen eher nicht “kapieren”. Ich denke das ist ein Beispiel dafür. Der Spot erregt Aufmerksamkeit, sicher. Sex sells, das ist klar. Aber worum geht es hier? Was soll ich tun, wenn ich den Spot gesehen habe? Wenn es ein Thema braucht, das kein extra “Bewusstsein” schaffen muss, dann ist es Brustkrebs. Kampagnen müssen weiter gehen und Leute wirklich motivieren, etwas zu tun.»

«Ich habe gemischte Gefühle, aber aus anderen Gründen als die meisten Leute. Ich denke, es ist brillant, Sex zu benutzen um ein Thema zu verkaufen, wenn die Zielgruppe junge Männer ist. Aber hier wird ja zu nichts aufgerufen. Was sollen die Jungs denn tun, wenn sie das Video gesehen haben? Sie wissen, dass sie Brüste lieben. Sie wissen, dass Brustkrebs Menschen tötet…. Sie haben total den Zug verpasst, ihre Zuschauer einen Schritt weiter zu führen. Am Ende ist nichtmal eine Webseite angezeigt. Wollen sie Spenden? Wollen sie, dass die Jungs ihre Freundinnen überzeugen, eine Mammographie machen zu lassen (was in dem Alter überflüssig ist)? Bewusstsein um des Bewusstseins willen ist nutzlos, wenn es nicht aktiv umgesetzt wird. Aber was mir gefällt, ist wie sie das Thema umgearbeitet haben, sodass es zu etwas wird, was auch Männer interessiert.»

«Ich bin nicht sicher, ob der Zweck hier die Mittel heiligt. Das Herzeigen und der Fokus auf die Brüste ist ganz klar sexistisch. Es braucht lange, bevor man überhaupt merkt, dass es bei dem Spot nicht darum geht. Es scheint die Zielgruppe ist eher männlich als weiblich. Es soll vermutlich mithilfe angeheizter Männer viral werden und so auch von Frauen bemerkt werden. Ich habe nicht richtig verstanden, welche Organisation dahinter steht oder ihre Webseite gesehen. Vielleicht habe ich zu lange auf die Brüste geschaut? Ich denke, Sexismus sollte auch für einen guten Zweck vermieden werden. PETA macht das ständig und sie setzen auch auf andere unethische Taktiken. Wer mit dem Schwert lebt, wird durch das Schwert umkommen. So ist es auch hier. Das Schwert des Sexismus tötet die Botschaft.»

Was meinen Sie?

MSF Reloaded – die Diskussion geht weiter.

Montag, 14. September 2009

Die absolut spannende Debatte um den Video-/Audiospot von Médecins Sans Frontières, der seit letzten Monat in britischen Kinos erscheint, geht weiter.

Laut Ian Wilhelm auf dem Give&Take Blog von Philanthropy.com wird heftig diskutiert. Auch darüber, ob der Spot Afrika stereotypisiert oder das Image von Afrika negativ ausbeutet.

Der Web-Editor von MSF hat sich in die Diskussion eingeschaltet und sie ausdrücklich begrüsst. Er schreibt: «Auch wenn wir herausfinden, dass es nicht “funktioniert”, bleibt die Erfahrung für uns sehr wichtig, in den direkten und offenen Dialog mit den Menschen gekommen zu sein.

Laura Freschi, vom New York University Development Research Institute, spiegelt unsere eigene Meinung zum Spot genau wieder:

Sie findet ihn zwar eindrücklich, aber zu hoffnungslos und schreibt im Aid Watch Blog: «Nachdem ich den Spot mehrmals angeschaut hatte (etwas, das ich nicht weiter empfehlen würde), fühle ich mich verstört und hoffnungslos. Als ob nichts, was ich überhaupt jemals tun könnte, und schon gar nicht eine Spende von ein paar Dollar, irgendeine Wirkung auf das grosse, unbegreifbare Leiden in der Welt haben könnte.»  Sie stimmt zu, dass der Spot die Leute zum Reden gebracht hat, fragt jedoch, ob es das wert war.

Lesen Sie hier weiter.

Wie viel Ethik verträgt das Fundraising – Teil IV.

Mittwoch, 09. Juli 2008

Jeder redet von Transparenz, Ethik und schwindendem Spendervertrauen. In vielen Ländern wird konkret etwas getan, entweder durch den NPO-Sektor selbst oder durch den Staat. In unserem Newsletter bringen wir Ihnen einen Überblick über aktuelle Bemühungen im Bereich Ethik und Regulierung aus verschiedenen Ländern. Damit es nicht zu viel auf einmal wird, haben wir das Ganze aufgeteilt.

In diesem letzten Teil geht es nun um Ethik- und Transparenz-Bemühungen in der Schweiz, in Deutschland und Frankreich.

Schweiz

Die ZEWO

Die Stiftung ZEWO ist die schweizerische Zertifizierungsstelle für gemeinnützige, Spenden sammelnde Organisationen und seit 2001 eine unabhängige Stiftung. Ihre Aufgaben sind die Förderung von Transparenz und Lauterkeit im Spendenwesen und die Information der Öffentlichkeit über das Spenden. Zudem prüft sie Mitglieder-Organisationen oder solche, die die Mitgliedschaft beantragen auf den gewissenhaften Umgang mit Spendengeldern und verleiht ein Gütesiegel, wenn alle Anforderungen erfüllt sind. Die ZEWO koordiniert ausserdem die Daten der nationalen Sammlungen von 44 Mitgliedsorganisationen im so genannten Schweizer Sammlungskalender. Der Sammlungskalender soll verhindern, dass sich die nationalen Spendenkampagnen der grossen NPO überschneiden. Bis 2007 war nur eine gesamtschweizerische Spendenkampagne pro NPO und Jahr möglich, seitdem können bis zu drei flächendeckende Kampagnen durchgeführt werden.
Das ZEWO-Gütesiegel
Das ZEWO-Gütesiegel bescheinigt «den zweckbestimmten, wirtschaftlichen und wirkungsvollen Einsatz von Spenden und steht für transparente und vertrauenswürdige Organisationen mit funktionierenden Kontrollstrukturen, die Ethik in der Mittelbeschaffung und Kommunikation wahren.»

Swissfundraising

Der Schweizerische Fundraising Verband tritt neu unter dem Namen Swissfundraising auf.  Der Verband hat ebenso wie die meisten Fundraising Verbände Ethik-Richtlinien aufgestellt, die zum Teil auch verbindlichen Charakter haben. So zum Beispiel die Regel, die sich auf die Bezahlung von Fundraisern bezieht. Regel Nr. 17 besagt: «Sie haben Anspruch auf eine angemessene, branchenübliche Bezahlung, die eine leistungsbasierte Vergütung einschliessen kann, vorausgesetzt, besagte Zahlungen erfolgen in Übereinstimmung mit den gängigen Praktiken innerhalb der jeweiligen Organisation des betreffenden Mitglieds und basieren nicht auf einem Prozentsatz der gemeinnützigen Zuwendungen. Zuwiderhandlungen können zu Disziplinarstrafen bis hin zum Ausschluss aus dem Schweizerischen Fundraising Verband führen.»

Interview mit Roger Tinner, Swissfundraising
Wir haben Roger Tinner, den Geschäftsführer des Schweizer Fundraising Verbands, zu folgenden Fragen interviewt:

Frage: Braucht es Regulierungen, wie in England, die in die praktische Umsetzung des Fundraisings eingreifen, grundsätzlich? Braucht es sie für die Schweiz? Oder sind sie übertrieben?
Roger Tinner: Ethische Grundsätze und Leitlinien für das Fundraising braucht es nicht nur, es gibt sie auch bereits (vgl. Homepage des Schweizerischen Fundraising Verbands). Wie weit diese Richtlinien gehen, ist immer wieder neu Gegenstand
von Diskussionen und Revisionen. Der Schweizerische Fundraising Verband plant eine Überarbeitung ab Herbst dieses Jahres.

Frage: Sind solche Regulierungen in Zukunft auch im deutschsprachigen Raum zu erwarten?
RT: Ob über die ethischen Richtlinien hinaus Regulierungen zu erwarten sind, ist offen. Wir rechnen aber eher damit, dass weiter gehende Offenlegungspflichten in der Schweiz noch nicht reif für eine Umsetzung bzw. auch nicht nötig sind. Alle ZEWO-zertifizierten Institutionen halten ja bereits strenge Standards ein.

Frage: Wenn sie in der Schweiz denkbar sind, welche Institution würde sie aufstellen, die ZEWO oder der Fundraising Verband?
RT: Aus unserer Sicht ist es wünschbar, dass ethische Richtlinien möglichst gemeinsam mit anderen Verbänden erarbeitet werden. Allerdings sind die Zielgruppen unterschiedlich: Während bei der ZEWO die im Bereich “Wohltätigkeit” engagierten Organisationen im Vordergrund stehen, gibt es FundraiserInnen in ganz verschiedenen Branchen: Hilfswerke, Bildungsinstitutionen, Kultur. Ausserdem beziehen sich ethische Richtlinien des Fundraisings Verbands auf FundraiserInnen als (Fach-)Personen, jene der
ZEWO auf Institutionen.

Frage: Bei wem können sich Spender in der Schweiz über Fundraising-Praktiken von NPO beschweren?
RT: Wenn es um ZEWO-zertifizierte Organisationen geht, bei der Zewo. Wenn es um Mitglieder des Fundraising Verbands geht, bei uns. In anderen Fällen gibt es keine offiziell zuständige Instanz.

Quellen:
www.swissfundraising.org
www.zewo.ch

Deutschland

Diskussion um Ethik und neue Richtlinien im Deutsche Fundraising Verband

Auch in Deutschland wird zwar Ethik zunehmend thematisiert. Es gibt (noch) keine tief greifenden Regulierungsbemühungen von institutioneller Seite, aber dafür in letzter Zeit mehrere Beispiele für zunehmende Kontrolle und Ahndung von Regelverstössen.

Forderung nach Aufklärung
Bei einer Umfrage des Deutschen Fundraising Verbands im Frühjahr 2008 wurden von Fundraisern im Zusammenhang mit dem Unicef-Vorfall Forderungen laut. Als Wächterinstitutionen sollte das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) seine Funktion besser und früher wahrnehmen. Viele forderten auch eine bessere Aufklärung der Öffentlichkeit über Verwaltungs- und Werbungskosten von NPO. Dabei sollte aber die Effizienz von NPO nicht nur an diesen Benchmarks gemessen werden, da dies nicht der Realität entspräche.

Positive Wirkung des Unicef-Vorfalls
Der Unicef-Vorfall zeigte aber auch positive Wirkungen. Manche der Befragten gaben an, dass ihnen dank UNICEF die interne Überzeugungsarbeit für einen offeneren Umgang mit den Spendern viel leichter falle. Fundraising-Agenturen und -Berater zeigten sich erleichtert, dass sie ihren Auftraggebern die Arbeit auf Provisionsbasis nicht mehr ausreden müssten, weil sie freiwillig auf diese Art der Bezahlung verzichteten und Fundraiser in den NPO begrüßten die Tatsache, dass auch Vorstände nun keine Provisionszahlungen mehr forderten.

Neue Ethik-Grundregeln
Um Transparenz-Bemühungen der Mitglieder zu unterstützen, hat der Deutsche Fundraising Verband neunzehn neue Ethik-Grundregeln verabschiedet. Diese enthalten verbindliche Normen für die verschiedenen Formen und Methoden des Fundraisings und dienen der Orientierung und Selbstregulierung. Regelungen zu Vergütung und Provisionen wurden ebenso neu aufgenommen wie die Ablehnung von Vorteilsangeboten und Vorteilsnahme bei der Vergabe von Aufträgen an Dienstleister. Alle Regelungen sollen auch für sämtliche Dienstleister gelten, um erstmals einen Standard für alle im Fundraisingbereich Tätigen zu schaffen.

Verstösse werden geahndet

Laut einer Pressemitteilung vom 3. Juni müssen Mitglieder, die sich nicht an diese Regeln halten, mit Konsequenzen rechnen. Im Zweifelsfall müssten «Regelverstösse geahndet werden, da sie der Reputation von einzelnen Nonprofit-Organisationen und dem Ansehen des gesamten Dritten Sektors schaden.» Ethische Regeln und Selbstverpflichtungserklärungen müssten erkennbar umgesetzt werden, damit sie keine leere Hülle bleiben. Der Schiedsausschuss des Deutschen Fundraising Verbands wird sich daher auch mit dem Thema Deutsche Kinderhilfe beschäftigen. Die Deutsche Kinderhilfe wurde unlängst von der Mitgliedschaft im Deutschen Spendenrat ausgeschlossen, aufgrund gravierender Mängel im Bereich Transparenz.

Best-Practice-Katalog
Die Ethik-Grundregeln sollen im Laufe des Jahres um einen Best-Practice-Katalog ergänzt werden, der Beispiele für ethisch korrektes Verhalten und Fehlverhalten darstellen und erläutern wird. Die Einhaltung der Ethik-Grundregeln wird ein Schiedsausschuss überwachen. Dieser geht allen Beschwerden über ethisch bedenkliches Verhalten von Verbandsmitgliedern nach und spricht gegebenenfalls Sanktionen aus, die bis zum Ausschluss aus dem Verband führen können.

Venro, DZI und Guidestar

Auch der Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO) prüft laut Pressemitteilung die Möglichkeit eines Verhaltenskodexes, der mit Unterstützung des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) erarbeitet werden soll. Einheitliche Standards, stärkere Kontrolle und nachweisbare Professionalität sind die wichtigsten Ziele der Transparenzinitiative. Konkret sollen externe Initiativen unterstützt werden, wie etwa die vom DZI geplante Internet-Datenbank „GuideStar Deutschland“, auf der alle gemeinnützigen Organisationen auf einer Webseite abgebildet werden sollen. VENRO will das DZI auch darin unterstützen, die Kriterien des Spenden-Siegels weiterzuentwickeln.

Ein Kodex für alle
Da VENRO aus vielen verschiedenen, kleinen und grossen NPO mit unterschiedlichen Standards und Arbeitsweisen besteht, soll auch der Kodex diese Vielfalt widerspiegeln.
Das DZI soll den Entwicklungsprozess fachlich begleiten. „Der Verhaltenskodex kann eine sinnvolle Ergänzung des DZI Spenden-Siegels sein. Schon der 1998 eingeführte VENRO-Kodex „Entwicklungsbezogene Öffentlichkeitsarbeit“ hat sich als wertvolle Orientierungshilfe für die entwicklungspolitischen Nichtregierungsorganisationen erwiesen“, so Burkhard Wilke, Geschäftsführer des DZI.

Das DZI Spendensiegel
Das DZI selbst erarbeitet derzeit verschärfte Leitlinien für die unabhängige Prüfung und Vergabe des Spenden-Siegels, das 230 deutsche Hilfswerke tragen. Seit der Einführung des Siegel 1992 sind 111 NPO mit ihren Erstanträgen gescheitert, was laut Wilke das «schon jetzt sehr hohe Niveau der Spenden-Siegel-Prüfung» belegt. Gründe dafür sind neben zu hohen Werbungs- und Verwaltungskosten, unzureichende interne Kontrollmechanismen oder auch «zu emotionale Werbung».
Quellen:
www.fundraising-verband.de
http://www.venro.org/
http://www.guidestar-deutschland.de/

Frankreich

Les Codes du Fundraising

Auch in Frankreich ist Ethik natürlich schon länger ein Thema im NPO-Bereich. 1986 wurde der «Code du Fundraiser» entwickelt, der 1996 durch die Association Francaise des Fundraiser weiterentwickelt wurde, die damals noch Union Pour la Générosité hiess. 1989 wurde ein Code für Agenturen im Dienste des Nonprofit-Sektors entwickelt, der 1999  durch EuConsult weiterentwickelt wurde.  1989 wurde auch die «Charte de Déontologie» für spendensammelnde Organisationen von der Agence Nationale de la Recherche entwickelt, die einen Ethik-Code für Organisationen darstellt, die an den Programmen der ANR beteiligt sind und die Projektanträge stellen.

Diese verschiedenen Regelwerke sind eine gute Basis, haben aber auch ihre Grenzen. Auf der Webseite der AFF wird die Frage gestellt, ob sie heute noch ausreichen, um das Vertrauen der bestehenden Spender zu erhalten und das Vertrauen von neuen Spendern und Unternehmen zu gewinnen. Die Debatte geht jedenfalls weiter. In der Zwischenzeit muss jedes neue Mitglied den Code de Déontologie der AFF unterschreiben, der einen generellen Ethik-Code für Fundraiser darstellt.

Die Association Francaise des Fundraisers

Die «Association Française des Fundraisers» (AFF) gibt es seit fast 20 Jahren. Am Anfang war sie unter dem Namen «Club des Fundraisers» bekannt und kümmerte sich vor allem um Möglichkeiten für Fundraiser, sich zu treffen und auszutauschen – auch heute noch ein wichtiges Anliegen des Verbands. Um den Veränderungen im Sektor zu begegnen, gab sich der Club die Statuten, um zur «AFF» zu werden. 2004 endlich bekam die AFF dann auch festangestellte Arbeitskräfte, um den wachsenden Bedürfnissen der wachsenden Mitgliederschaft gerecht zu werden. Die AFF hat heute mehr als 250 Mitglieder auch 150 Organisationen aus allen Bereichen der Gemeinnützigkeit, Spendenorganisationen, humanitäre und soziale, Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Weitere Initiativen zu Transparenz und Best-Practice

Die Organisation «Chaire Entrepreneuriat Social de l’ESSEC» publiziert seit einigen Jahren eine Referenz «Bonnes Pratiques et Transparence Associatives» (BPTA), einen Führer über Best Practices im Bereich Transparenz, Führung und Verwaltung von NPO. Er enthält 118 Kriterien in den Bereichen Klarheit des sozialen Auftrags, Führung,  Planung und Evaluation, Kommunikation und Transparenz, Finanzverwaltung, Personalangelegenheiten, Partnerschaften und soziale Verantwortung. Mithilfe des Führers können NPO ihre Praktiken selbst evaluieren. Sie können aber auch eine externe Analyse bei der «Chaire Entrepreneuriat Social de l’ESSEC» in Auftrag geben, um ihre Stärken und Verbesserungspotentiale zu identifizieren und gegenüber den Spendern Professionalismus und Transparenz zu dokumentieren.

Auch das internationale Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen KPMG interessiert sich für die Transparenz der NPO. Im Februar 2007 lancierte die Firma ihr «Observatoire Transparence ® et Associations”. KPMG hat aufgrund dessen drei Dimensionen der Transparenz definiert: Führung, (finanzielle) Information und Evaluation und die Indikatoren der Transparenz identifiziert. Diese Indikatoren dienen als praktische Werkzeuge um das Transparenz-Niveau einer Organisation zu definieren, auch im Vergleich zu anderen. 1′000 NPO haben an der Studie 2008 teilgenommen. Daraus erarbeitet KMPG die Situation der Transparenz im NPO-Bereich und identifiziert Best Practices.

Neue Ökosteuer auf Direktmailings

Laut einer aktuellen Meldung der AFF werden französische Mailing-Versender ab 2009 für jede Tonne verschicktes Papier eine Sondersteuer von € 35 bezahlen müssen. Diese Öko-Steuer bringt die Debatte um die Nachhaltigkeit und die Auswirkung von Mailings auf die Umwelt wieder ins Rollen.
Laut der Meldung verursacht ein Mailing mit einer Auflage von 100′000 Stück durchschnittlich 14 Tonnen CO2, das entspricht dem Verbrauch eines Fahrzeugs auf 45′000 Kilomenter. Ein Franzose produziert statistisch gesehen durchschnittlich 9 Tonnen CO2 im Jahr. (Zahlen aus einer Studie von Climat Mundi)

Quellen:
www.ressources-solidaires.org
http://www.kpmg.fr
http://www.agence-nationale-recherche.fr

Wie viel Ethik verträgt das Fundraising – Teil III.

Mittwoch, 11. Juni 2008

Jeder redet von Transparenz, Ethik und schwindendem Spendervertrauen. In vielen Ländern wird konkret etwas getan, entweder durch den NPO-Sektor selbst oder durch den Staat. In diesem Newsletter bringen wir Ihnen einen Überblick über aktuelle Bemühungen im Bereich Ethik und Regulierung aus verschiedenen Ländern. Damit es nicht zu viel auf einmal wird, haben wir das Ganze aufgeteilt. In diesem Teil geht es um Amerika und die dortigen Do-Not-Mail-Initiativen sowie die Association of Fundraising Professionals.

Staatliche Regulierung: Do not Mail

Die 2008 Legislaturperiode begann mit neun Staaten, in denen Gesetzesentwürfe zur Schaffung einer staatlichen Do-Not-Mail-Liste eingereicht wurden, um die wachsende Flut der Werbemailings einzudämmen.

Die Gründe
Der Druck kommt vor allem von Umweltschutzgruppierungen, die die Menge an Abfall reduzieren wollen, die täglich auf die Müllhalden gekippt wird. Auch besteht in der Öffentlichkeit der Eindruck, dass die grossen Mengen an Direktmail für die hohen Postgebühren verantwortlich sind.

Das Abfallargument ist umstritten. Eine Studie der Regierung weist darauf hin, dass weniger als 3% des gesamten Abfalls auf städtischen Müllhalden aus Direktmailings bestehen. Und NPO meinen, dass sie sowieso sehr darauf bedacht sind, nur solche Empfänger mit Mailings zu beschicken, bei denen es wahrscheinlich ist, dass sie das Mailing wollen und darauf reagieren. Und die Finanzierung des nationalen Postbetriebs hängt massgeblich von den 20 Milliarden Dollar Einnahmen aus Direktmail ab. Besonders da der normale Briefverkehr immer weiter abnimmt.

Umstrittene Verfassungsmässigkeit
Geoffrey Peters von Creative Direct Response meint, dass es viele Gründe gibt, warum die Do-Not-Mail-Entwürfe vermutlich nicht durchgehen werden. Einmal gibt es Fragen zur Verfassungsmässigkeit, da die amerikanische Verfassung der karitativen Werbung die freie Rede garantiert. NPO müssten also auf jeden Fall von einem solchen Gesetz ausgenommen werden. Weiterhin besteht die Frage, ob laut Verfassung nur die US-Regierung Authorität über die Post ausübt oder aber die einzelnen Staaten selbst. Die Gesetzesentwürfe sind auch in jedem Staat verschieden. Meist sind NPO und politische Wahlwerbung ausgenommen, mancher Staat versteht unter NPO jedoch nur eingetragene gemeinnützige Vereine, nicht aber Bürgerorganisationen oder Berufsverbände. Auf jeden Fall würden Direktmarketern, die gegen die Vorschriften verstossen, Bussen von mehreren Tausend Dollar drohen.

Mobilmachung der Direktmarketer
Die Direct Marketing Association vertraut jedoch nicht auf Verfassungsschlichtereien, sondern hat letztes Jahr drei Initiativen lanciert: Mail Moves America (MMA), das Commitment to Consumer Choice (CCC) und Green 15. Ziel war, das Thema öffentlich und umfassend zu adressieren, bevor es noch weitere Kreise zieht.

MMA soll gegen Do-Not-Mail-Gesetze angehen und der Direktmail ein positiveres Image verschaffen, während CCC einige der Hauptargumente gegen Direktmail (wachsender Konsumentenunmut, Identitäts-Diebstahl, fehlende Relevanz) adressieren soll. Mitglieder müssen nun Spendern und Adressaten in jedem Mailing mitteilen, dass sie das Recht haben, keine weiteren Mailings zu empfangen oder den Empfang künftiger Mailings zu modifizieren. Ausgenommen sind davon B2B-Mailings, Info-Mailings, Versandmailings, Dankesmailings oder Mailings von Ehrenamtlichen. Green15 schliesslich soll Richtlinien für Recycling, Druck und Verpackung liefern, um Direktmail umweltfreundlicher zu machen.

Opt-Out-Initiativen
Im Sektor gibt es zudem mehr und mehr Opt-Out-Initiativen, um unerwünschte kommerzielle oder NPO-Direktmail zu reduzieren. Darunter CatalogChoice, wo Menschen genau die Organisationen oder Firmen aussuchen können, von denen sie keine weiteren Mailings wünschen. CatalogChoice hatte in den ersten drei Wochen nach seiner Lancierung bereits mehr als 84′000 User.

Meinung des AFP
Paulette Maehara von der Association of Fundraising Professionals (AFP) mailte auf unsere Fragen folgende Antwort:
«AFP ist sehr involviert in die Do-Not-Mail-Debatte in USA und auch in Kanada. In den USA haben wir es geschafft, dass NPO von den Gesetzen ausgenommen bleiben. Auch in Kanada haben wir eine Ausnahme für NPO erreicht. Jedoch sollen NPO jetzt, so wie Unternehmen, eine Gebühr zahlen, um die neue Aufsichtsbehörde über die Do-Not-Mai-Listen zu finanzieren. Wir protestieren dagegen als eine unnötige Belastung für NPO, die diese Gebühr nicht zahlen müssen sollten, da sie ja sowieso von den Listen ausgenommen sind.

Was die Angaben von Kosten auf Direktmail in England betrifft, so haben wir das in Amerika schon seit ein paar Jahren. In vielen Staaten ist es Gesetz, dass NPO die innerhalb des Staates Mailings verschicken, ihre Fundraising-Kosten offen legen bzw. welcher Prozentsatz der Spende in das Programm geht. Im Unterschied zu England muss diese Offenlegung jedoch nicht auf den Direktmailings selbst stattfinden.

Die Bezahlung von NPO-Managern wird gegenüber der nationalen Steuerbehörde (Internal Revenue Service) jedes Jahr offen gelegt. Die Angaben können seit fünf Jahren bei Guidestar auch online eingesehen werden.»

Selbstregulierung: Die Association of Fundraising Professionials

Die Association of Fundraising Professionals (AFP) ist der amerikanische Berufsverband der Fundraiser. Die AFP sieht ethisches Fundraising als grundlegende Basis der Philanthropie bzw. des Spendens und hat sich daher zur Mission gemacht, die Einhaltung höchstmöglicher ethischer Standards zu verfolgen. Daher gibt es von der AFP einen «Code of Ethical Principles and Standards», der von den Mitgliedern laut einer Umfrage als einer der grössten Nutzen der Mitgliedschaft bezeichnet wurde. Die Mitglieder der AFP kennen den Code sehr gut, denn sie müssen ihn jedes Jahr formell neu bestätigen.

Prävention und Sanktion
Das Ansehen eines selbstregulierten Berufszweiges hängt immer auch davon ab, wie erfolgreich die Standards eingehalten werden. Die AFP hat daher auch detaillierte Verfahren aufgesetzt, mit denen die Einhaltung der ethischen Standards unter den Mitgliedern kontrolliert bzw. durchgesetzt wird. Hier wird zuallererst auf Prävention gesetzt. Diese beginnt in den regionalen Gruppen, die jährlich mindestens eine Veranstaltung zum Thema ethisches Fundraising bieten müssen. In der AFP-Zentrale sind ausserdem immer Experten verfügbar, die den Mitgliedern Rat und Auskunft in ethischen Fragen geben können.

Das Ethik-Komitee

Das Ethik-Komitee der AFP besteht aus 17 Mitgliedern und wacht über die Einhaltung des Code. Es kümmert sich um die Beratung, untersucht Fragen und Beschwerden oder leitet auch selbst Verfahren ein, hört an, beurteilt, und straft zuweilen auch. Strafen werden jedoch als allerletztes Mittel angesehen, um ein Mitglied wieder auf den «rechten Weg» zu bringen. Wenn Strafen ausgesprochen werden, wird es ernst und reicht vom formellen, schriftlichen Verweis über die vorübergehende Entziehung der Mitgliedschaft bis zum völligen Ausschluss aus der AFP.

Zusätzlich gibt es von der AFP auch Positionspapiere zu verschiedenen Themen rund um Ethik im Fundraising, sowie Dokumente wie «The Accountable Nonprofit Organization», die im Detail die Prozesse und Aktivitäten aufzeigt, die eine NPO unternimmt, um Rechenschaft abzulegen und grösstmögliche Transparenz zu gewährleisten. Die AFP hat ausserdem zusammen mit anderen Verbänden im Bereich Philanthropie die «Donor Bill of Rights», also die Charta der Spenderrechte, erarbeitet. Sie legt Folgendes fest:

Die Charta der Spenderrechte

(frei übersetzt)
Alle Spender haben das Recht
1.    Informiert zu werden über die Ziele und Mission der Organisation; darüber, wie die Organisation gespendete Gelder einsetzt und über ihre Kapazität, Gelder effektiv im Sinne des Spendenzwecks einzusetzen.
2.    Informiert zu sein über die Identität derer, die die Organisation leiten und zu erwarten, dass diese Leitenden ihre Verwaltungsverantwortung umsichtig wahrnehmen.
3.    Zugang zu haben zu den aktuellsten Finanzberichten der Organisation.
4.    Sicher zu sein, dass ihre Spende für den Zweck eingesetzt wird, für den sie gegeben haben.
5.    Angemessene Danksagung und Anerkennung zu erhalten.
6.    Sicher zu sein, dass Informationen über ihre Spende mit Respekt und Diskretion im vollen Umfang des Gesetzes behandelt werden.
7.    Zu erwarten, dass alle Beziehungen zu Vertretern der Organisationen, die den Spender interessieren, professioneller Natur sind.
8.    Informiert zu werden, ob diejenigen, die sie um Spenden bitten, Ehrenamtliche, Angestellte oder bezahlte Spendenwerber sind.
9.    Die Möglichkeit zu haben, ihre Namen von Adresslisten löschen zu lassen, die eine Organisation vielleicht an andere weitergeben möchte.
10.    Frei zu sein, Fragen zu stellen, wenn sie eine Spende machen und schnelle, ehrliche und direkte Antworten zu erhalten.

Quellen:
www.nptimes.com
www.guidestar.org
www.afpnet.org

Unser Kommentar

Die Regulierungsbemühungen in England (siehe Newsletter Mai) und Amerika scheinen auf den ersten Blick weit weg und für uns nicht sonderlich relevant. Doch zeigt die Erfahrung, dass Trends und Entwicklungen vor allem aus Amerika irgendwann auch bei uns Fuss fassen (zum Beispiel Nichtraucherkampagnen). Das bedeutet, dass sich auch in Europa die Fundraising- und NPO-Verbände mit dem Thema Regulierung proaktiv auseinandersetzen müssen. Die meisten von ihnen tun schon viel im Bereich Ethik und Standards – davon berichten wir Ihnen im nächsten Newsletter.

11.06.08

Wie viel Ethik verträgt das Fundraising – Teil II.

Mittwoch, 07. Mai 2008

Jeder redet von Transparenz, Ethik und schwindendem Spendervertrauen. In vielen Ländern wird konkret etwas getan, entweder durch den NPO-Sektor selbst oder durch den Staat. In diesem Newsletter bringen wir Ihnen einen Überblick über aktuelle Bemühungen im Bereich Ethik und Regulierung aus verschiedenen Ländern. Damit es nicht zu viel auf einmal wird, haben wir das Ganze aufgeteilt. Wir beginnen die Serie mit England. Aufgeteilt in einen Artikel zu den diversen Bemühungen zur Selbstregulierung und einen Artikel über die beginnende Eingriffe von Seiten des Staates in Fundraising und Direktmarketing.

England

Staatliche Regulierung: Neue Offenbarungspflicht für Street-Fundraiser

Die Bemühungen zur Selbstregulierung im NPO-Sektor sind ebenso ernsthaft wie zahlreich. Trotzdem beginnt der Staat, in die Fundraising-Praxis einzugreifen. So müssen ab dem 1. April 2008 fast alle bezahlten Fundraiser Spendern gegenüber ihre Beziehung zur NPO darstellen; sie müssen offen legen, dass sie bezahlt werden und teilweise auch, wie viel sie an ihrer Spendenwerbe-Arbeit verdienen.  Falls sie für mehr als eine NPO arbeiten, müssen sie darüber hinaus offen legen, welcher Anteil der Spende an welche NPO geht.

Inhalt der Vorschrift
Diese neue gesetzliche Vorschrift kommt aus dem Charities Act 2006 und ist 54 Seiten lang. Sie ist sehr detailliert und enthält nicht nur einen fünfseitigen Anhang, der erklärt, wie diverse Fundraising-Drittleister betroffen sind. Sondern auch zehn 10 Seiten konkrete Beispiele für Aussagen, die verschiedene Arten von Fundraisern in verschiedenen Fundraising-Situationen Spendern gegenüber machen können. Hier ein Beispiel für Strassenwerbung:
«Ich bin ein bezahlter Geldsammler/Fundraiser und arbeite für die Organisation XY. Mein Lohn ist £X pro Stunde. Insgesamt erhalte ich ungefähr £X, um dieses Gesprächsprogramm mit Spendern wie Sie selbst überall in England über das ganze Jahr durchzuführen.»

Die Regelung betrifft angestellte Fundraiser der NPO, Agentur-Fundraiser, professionelle Fundraising-Firmen und auch in manchen Fällen Berater, Grosshändler (Verkäufer von Produkten, mit denen Spenden geworben werden) und sogar die so genannten Fulfillment-Dienstleister (Firmen, die Produkte der NPO lagern und ausliefern). Nur ehrenamtliche Fundraiser sind ausgenommen – solange sie die Entgelt-Grenze von £5/Tag oder £500/Jahr nicht überschreiten.

Laut Vorschrift müssen Fundraiser jetzt die so genannte anzeigepflichtige Summe der Entlöhnung angeben und die Methode, nach der diese Entlöhnung kalkuliert ist. Die anzeigepflichtige Summe ist dabei die Summe der Entlöhnung, die ein Fundraiser in Verbindung mit einer Spendenbitte erhält. Wenn die tatsächliche Summe im Augenblick der Offenlegung nicht bekannt ist, muss die Schätzung so genau wie  möglich gemacht werden.

Englische Fundraiser haben bis Ende Mai Zeit, die neuen Richtlinien zu kommentieren. Die Finalversion wird dann im Sommer veröffentlicht.


Gesetzliche Geltendmachung

Selbst wenn jetzt jeder weiss, was er tun und lassen muss: die gesetzliche Durchsetzung der Vorschrift ist immer noch unklar. Verstösse gegen das Gesetz können Bussen bis zu 5′000 Pfund nach sich ziehen. Aber wer diese Verstösse aufdecken und ahnden soll, weiss niemand so recht. Das Institute of Fundraising meint, dass das Gesetz innerhalb des Sektors durchgesetzt werden sollte, nicht von der Polizei. Das Cabinet Office hat indessen bekannt gegeben, dass es eine Angelegenheit der Polizei sei. Welche Priorität dieses Thema für die Polizei haben wird, steht jedoch auf einem anderen Blatt. Das FRSB solle sich um Beschwerden im Zusammenhang mit der Vorschrift kümmern. Das Institute of Fundraising schlägt vor, dass die staatliche Charity Commission hier eine Rolle spielen sollte.

Jedenfalls ist schon jetzt bekannt, dass «Mystery Shopper» von der Public Fundraising Regulatory Association ab Mai testen sollen, ob Strassen-Fundraiser sich an die Richtlinien halten.

Meinungen
Viele Agenturen befürchten, dass die geforderten Offenbarungsaussagen einen negativen Effekt auf Spendeneinnahmen haben könnten. Fundraiser sorgen sich, dass die geforderten Offenbarungsaussagen Spender bestenfalls verwirren und schlimmstenfalls dazu führen könnten, dass sie überhaupt nicht mehr spenden.

Bevorzugung der ehrenamtlichen Fundraiser?

Agenturen halten am wenigsten von den neuen Regeln. Auch das Institute of Fundraising findet die Vorschrift insgesamt zwar hilfreich, ist aber skeptisch dem Gesetz gegenüber. Da ehrenamtliche Spendenwerber gegenüber Spendern keine Aussagen machen müssen, wird das ehrenamtliche Fundraising bevorzugt und das Agenturen-Fundraising benachteiligt. Obwohl die professionellen Fundraiser sehr wichtig sind für den Sektor, weil Ehrenamtliche meist gar nicht so effektiv sind, wenn es darum geht, um Spenden zu bitten. Gordon Michie von der Agentur Relationship Marketing meint: «Wenn es dem NPO-Sektor möglich wäre, jährlich sieben Milliarden Pfund einzuwerben, ohne Leute dafür zu bezahlen, dann würden wir das schliesslich schon seit 25 Jahren tun.»

Spenden-Versprechen statt Spenden sammeln?
Eine Möglichkeit ist, dass im Public Fundraising künftig mehr auf das Prospecting gesetzt wird. Wer Spender um eine Unterstützungszusage statt um eine direkte Geldspende bittet, muss keine Offenbarungsaussage machen. Leider aber ist die nachfassende Kommunikation in  Form von Direktmail, Email oder Telefon nicht von der Offenlegungspflicht befreit.

Die Vorstellung vom kostenlosen Fundraising ausräumen?
Mick Aldridge von der Public Fundraising Regulatory Association (Verband der Face-to-Face-Fundraiser) macht sich wegen der Vorschrift gar keine Sorgen. Einerseits, weil die Aussagen verbal oder schriftlich gemacht werden können und Fundraiser damit die Gelegenheit bekommen, die Tatsachen in einen sinnvollen Kontext zu stellen: «Für jedes investierte Pfund bekommen wir fünf zurück»; «Ihre Spenden über fünf Jahre könnten eine ganze Schule ausrüsten»; «Wir setzen nur 10% der Spendeneinnahmen für das Fundraising ein». Und weil es keine vorgeschriebenen Formulierungen gibt, könne jede NPO frei entscheiden, wie sie ihre Erfolge und Visionen darstellen will. Ausserdem ist  die neue Richtlinie für ihn sowieso nur eine Anpassung bestehender Praktiken. Telefon- und Face-to-Face-Fundraiser arbeiten schon seit vielen Jahren mit dieser Art von Offenlegung und das sehr gut. Aldridge meint, dass es wichtig ist, der Öffentlichkeit endlich verständlich zu machen, dass es kostenloses Fundraising einfach nicht gibt und dass es auch nicht um die Kosten geht, sondern um die Wirkung. Damit können das schwindende öffentliche Vertrauen bestärkt und Menschen zum Spenden ermutigt werden: «Um ehrlich zu sein, glaube ich nicht, dass es den Spender in irgendeiner Form sehr beeinflusst. Trotzdem hoffe ich, dass es den lange erwarteten Wechsel in der öffentlichen Wahrnehmung bewirkt.»

Auch Emma Maier meint in ihrem ThirdSector Daily Editorial, dass es kein Problem ist, der Öffentlichkeit zu sagen, was Fundraiser verdienen. Wichtig ist, dass man ihnen auch sagt, warum. Für sie ist das Problem, dass die Regeln nicht das wirkliche Thema angehen. Es geht nicht darum, wie viel Fundraiser verdienen, sondern darum, dass es der Öffentlichkeit gar nicht bewusst ist, dass Fundraiser überhaupt etwas verdienen. Um wirkliche Offenheit und Transparenz zu erreichen, müssten NPO den Menschen vermitteln, wie moderne NPO funktionieren, und warum es wichtig ist, Geld in Fundraising zu investieren.

Weitere staatliche Regulierung: Viralmarketing

Zu alldem passt eine Meldung, laut der auch das Viralmarketing in England reguliert bzw. eingeschränkt werden soll. Das Institute of Practitioners of Advertising (IPA) warnte, dass ab dem 26. Mai 2008 so genannte verantwortungslose und unehrliche «Buzz Marketing»-Techniken in England illegal sind. Damit will der Staat vor allem verdeckte Empfehlungsmarketing-Aktionen eindämmen, die soziale Netzwerke im Internet nutzen.

Zukünftig ist es strafbar, eine positive Markenbotschaft zu verteilen, ohne den Absender klar zu machen. Es ist Agenturen oder Spezialisten verboten, mit Konsumenten über soziale Netzwerke oder Blogs zu kommunizieren, wenn sie den Absender nicht offen legen. Und virale Spots dürfen von Werbetreibenden nicht mehr unter falschem Namen gepostet oder geseeded werden.
Quellen:
ThirdSector
www.brainwash.robertundhorst.de